Free Hogs Germany Richtlinien (Version 1.4 Januar 2012)
1.0 Name
IG (Interessen-Gemeinschaft) Free Hogs Germany (Hog’s)
2.0.0 Gründungs Mitglieder der Hog’s
D. Diehl – Devil
B. Zeljak – Bingo
2.0.1 Leitung der Hog’s
D.Diehl - Devil
B.Zeljak - Bingo
F.Knodt - Schleppi
2.0.2 Organisation der Hog’s
Kassenwart/in: Steffi Knodt - Rabbit und Marietta Winter - Willow
3.0.0 Sinn und Zweck der Hog’s
Zusammenführung von „Motorradfahrern(rinnen) & Trikern “für gemeinsame Unternehmungen. (Ausflüge, Treffen)
Interessen Vertretung der regionalen & internationalen Motorradfahrer(rinnen) Gegenseitige Unterstützung bei Motorradumbauten, der Beschaffung von Ersatzteilen und eventuellen Reparaturen.
3.1.0 Terminregelung
Die Free Hogs Germany sind und werden eine Frei Gemeinschaft bleiben.
Es gibt und wird keine Pflichttermine geben.
Die Teilnamhme an den Treffen ist Freiwillig.
4.0 Verpflichtungen der Hog’s
1. Die Hog’s sind selbstlos tätig.
2. Alle Funktionen innerhalb der IG Free-Hogs-Germany sind Ehrenamtliche Funktionen.
3. Die Verfolgung von eigenwirtschaftlichen Zwecken innerhalb der Gemeinschaft ist nicht gestattet.
4. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus den Gemeinschaftsmitteln.
5. Es darf weder eine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Hog’s fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
6. Es darf aus den Mitteln der Hog’s keine Politische Partei oder Gruppierung unterstützt werden.
7. Die Einnahmen durch den Verkauf der Hog’s Artikel dienen nur der Finanzierung der selbigen.
8. Überschüsse aus den Einahmen werden alle Gespendet.
s.h. Allgemeine Regeln.
9. Alle Mitglieder der Hog’ s verpflichten sich die Gesetze zu achten.
6.0.0 Erwerb der Mitgliedschaft
1. Der Antrag auf Aufnahme zu den Hog’s ist Schriftlich an die Gründer zu richten,
die Mitgliedschaft ist erst nach eingang der Aufnamegebühr in höhe von 25 € wirksam.
2. Vollmitglied der Hog’s kann jeder werden der das 18 Lebensjahr erreicht hat und ein Motorrad besitzt.
2.1 Durch Beschluß der Gründer oder mindesten 3 (drei) Vollmiglieder.
3. Vollmitglieder dürfen in keinem anderen Motorradvereinigung Vollmitglieder sein.
4. Anwärter durchlaufen eine Probezeit.
5. Die Probezeit beträgt min. 6 Monat, max. 12 Monate.
7.0 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet
1. -durch Austritt.
2. -durch Ausschluss, bei grober Verletzung der Mitgliederregeln.
3. -mit dem Tod des Mitglieds
4. - nicht einhalten der zahlung des Mitgliedsbeitrag
Nach beendigung der Mitgliedschaft sind die Hog’s Patch und die Namensschilder von der Kutte zu enfernen.
7.2.0 Ausschluss von den Hog’s
Ein Mitglied kann durch Beschluss der Vollmitglieder und der Hog Gründer aus der Hog’s Gemeinschaft ausgeschlossen werden,
wenn es gröblich gegen die Interessen der Hog’s verstoßen hat.
Von der Entscheidung ist dem Betroffenen unter Setzung einer angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, sich persönlich gegenüber den Hog Mitgliedern zu äußern.
Dem Betroffenen ist der Ausschluss schriftlich oder mündlich mitzuteilen.
8.0.0 Sonstige Mitglieder.
Sonstige Mitglieder könne sein: Ehrenmitglieder.
Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, die sich besondere Verdienste um die Hog’s erworben haben.
Vollmitglieder können Personen zur Ehrenmitgliedschaft vorschlagen.
10.0.0 Aufnahmegebühr / Mitgliedsbeitrag
Die Aufnahmegebühr beträgt zur Zeit 25€ (02.2010)
Die Aufnahmegebühr ist einmalig zu entrichten.
Das neue mitglied erhält einen Brustpatch, welcher auf der linken Brustseite zu tragen ist.
So wie drei Namensschilder 1x MIG, 1x Free-Hogs-Germany so wie seinen eigenen Rufnamen.
Nach erfolgreicher bendigung der Probezeit wird dem neuen Vollmitglied das Rückenpatch übergeben.
10.0.1 Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag beträgt ab dem 01.01.2012 120€ pro Jahr,
zu Zahlen an den Kassenwart.
Monatilich, Vierteljährlich oder Jährlich.
12.0.0 Allgemeine Regeln
12.1.0 Tragen des Patches und der Namensschilder
Der Patch ist links zu tragen.
Die Namensschilder rechts.
12.2.0 Tragen vom Rückenpatch.
Das Tragen des Rückenpatches ist nur den Vollmitgliedern erlaubt.
Das Rückenpatch wird von dem Mitglied von Hand aufgenäht
14.0.0 Bilder im Forum und auf der Webseite.
Die Bilder, welche im Forum und auf der Webseite veröffentlicht werden sind den Hog’s zur freien Verfügung überlassen worden.
Die Hog’s werden diese Bilder nur für das Forum und die Hog’s Webseiten verwenden.
16.0.0 Kassenregelung.
Überschüsse aus dem Verkauf von Hog’s Patchen und Namenschildern so wie Spenden werden in einer
Versigelten Spardose aufbewart.
Die Spardose wird einmal im Jahr unter Aufsicht der Vollmitglider geöffnet unter B.A.C.A.A. e.V. und den Kobelt-Zoo aufgeteilt.